Am 24. dieses Monats gab das Handelsministerium, Abteilung Außenhandel, Quotenlizenzierungsbehörde des Handelsministeriums eine Erklärung über die Aufhebung der Notfallbenachrichtigung für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen für Textilexporte in die EU heraus. Dies erfolgte gemäß der EU-Verordnung Nr. 955 aus dem Jahr 2011, die am 24. Oktober 2011 in Kraft trat und die besondere Überprüfung von Ursprungszeugnissen für alle Textilkategorien für Chinas Exporte in die EU regelt. Das bedeutet, dass chinesische Unternehmen beim Export von Textilprodukten in die EU-Mitgliedstaaten keine Ursprungszeugnisse mehr für Textilien ausstellen müssen.
Das Unternehmen erinnert die EU im Textilsektor daran, dass mit Wirkung vom 24. Oktober 2011 das Ministerium für Lizenzierung und die zuständigen Provinz- und Gemeindebehörden für Handelsverwaltung und Zertifizierung die Ausstellung von Ursprungszeugnissen für Textilexporte in die EU eingestellt haben. Dies betrifft auch die EU-Handwerkskarte für Exporte in die EU sowie Ursprungszeugnisse für Seiden- und Hanfprodukte. Für Importe von Textilien, die vom CCPIT ausgestellt wurden, ist jedoch weiterhin ein Ursprungszeugnis erforderlich.
Veröffentlichungsdatum: 14. Mai 2015
